Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter
Tel. 0 8031 / 22 10 448 an.

Unsere Arztpraxis ist eine kassenunabhängige Privatpraxis, in der ausschließlich privat liquidiert wird. Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Unabhängig von den Erstattungsmodalitäten der gesetzlichen Krankenkassen können gesetzlich Versicherte selbstverständlich als Selbstzahler auftreten. Wir erstellen allen Patienten für die Behandlungen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GOÄ ist ein vom Gesetzgeber verabschiedetes, amtliches offizielles Regelwerk, welches für jede medizinische Leistung eine Leistungsziffer mit einem Betrag in € vorsieht. Jeder Arzt muss sich strikt an die GOÄ halten, d.h. er darf keinesfalls Gebühren nach eigenem Ermessen erheben.

Die letzte amtliche GOÄ stammt aus dem Jahr 1996. Seit dieser Zeit hat sich eine Vielzahl von Neuerungen innerhalb der Medizin ergeben. Daher stehen für manche Leistungen keine adäquaten GOÄ-Ziffern zur Verfügung, sodass nach sogenannten Analog-Ziffern abgerechnet wird. Ferner ist die GOÄ an manchen Stellen bei der Beschreibung der medizinischen Leistungen nicht ganz eindeutig. Ihre Versicherung/Beihilfestelle kann daher bei manchen Leistungen eine andere Auffassung bezüglich der anwendbaren Gebührenziffer vertreten. Für die Privatbehandlung sind im Normalfall folgende Gebührensätze nach § 2 der GOÄ vereinbart: der 1,8-fache Satz für technische und der 2,3–3,5-fache für ärztliche Leistungen.

Selbstzahlern unterbreiten wir nach der Eingangsuntersuchung auf Wunsch einen konkreten Kostenvoranschlag. Bei Fragen zur Rechnungserstellung oder zu den Gebühren steht Ihnen darüber hinaus neben der Privaten Verrechnungsstelle (PVS)  die bayerische Landesärztekammer (BLAEK) zur Verfügung.

 

Wichtiger Hinweis: Die angewendeten Behandlungsmethoden basieren zum allergrößten Teil auf Erfahrung. Der Einsatz dieser Behandlungsmethoden ist bei vielen Erkrankungen noch nicht nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin wissenschaftlich hinreichend abgesichert. Außer für die Indikationen chron. Kreuzschmerz, chron. Knieschmerz, chron. Schulterschmerz, Migräne, Spannungskopfschmerz und Allergie bezüglich der Behandlung mit Akupunktur existieren noch keine hochqualitativen randomisierten und kontrollierten Studien, die eine Wirksamkeit im Vergleich zu einer Kontrolltherapie nachweisen. Ein Erfolg kann nicht in jedem Behandlungsfall gewährleistet werden.